Familienrecht

Wenn zwei Menschen den Bund fürs Leben schließen, knüpft das Gesetz an die Eheschließung verschiedene Folgen, die zum Teil während, zum Teil nach Beendigung der Ehe eingreifen. Diese gesetzlichen Regelungen können in einem Ehevertrag den jeweiligen persönlichen Verhältnissen angepasst werden. Der Abschluss eines Ehevertrages kann vor oder auch nach der Eheschließung erfolgen, bedarf aber neben einer umfassenden anwaltlichen Beratung auch der notariellen Beurkundung. So kann zu einem Zeitpunkt, da niemand an ein Scheitern der Ehe denkt, sachlich und ohne allzu große Emotionen eine Vereinbarung getroffen werden, die dann im Falle der Trennung eine faire und für beide Seiten angemessene Regelung darstellt. Aber auch wenn die Ehe gescheitert oder ein Scheitern wahrscheinlich ist, können die (bisherigen) Eheleute im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung noch Regelungen über die vorgenannten Punkte treffen.

Güterstand

Grundsätzlich leben die Partner einer ehelichen Lebensgemeinschaft im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Daneben sind die Güterstände der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft wählbar. Es kommen auch Modifikationen in Betracht, so kann beispielsweise vereinbart werden, dass im Falle des Scheiterns der Ehe das Betriebsvermögen oder Wertsteigerungen für ererbte Immobilien nicht dem Ausgleich unterfallen. Durch die zunehmende Anzahl von "internationalen Ehen" sind auch Fragen des internationalen Rechts und der Rechtswahl ein zentraler Punkt der Beratung.

Unterhalt

Im Ehevertrag können für den Fall des Scheiterns der Ehe Vereinbarungen hinsichtlich der Unterhaltsansprüche und der Versorgung der Eheleute im Alter getroffen werden. Unterhaltsansprüche eines Ehegatten gegen den anderen kommen nach der Scheidung vor allem in Betracht, wenn ein Ehegatte z.B. wegen der Betreuung gemeinsamer Kinder, aus Altersgründen oder wegen Krankheit nicht in der Lage ist, für seinen Unterhalt selbst zu sorgen. Die Höhe der Unterhaltszahlung hängt vom Lebensstandard während der Ehe und den finanziellen Mitteln der Ehegatten nach der Scheidung ab. Von den gesetzlichen Regelungen kann im Ehevertrag individuell abgewichen werden. So ist es möglich, die Voraussetzungen für das Entstehen einer Unterhaltspflicht zu erweitern oder einzuschränken. Darüber hinaus kann auch die Höhe des Unterhaltsanspruches begrenzt werden.

Versorgungsausgleich

Das Gesetz sieht bei Scheidung der Ehe von Amts wegen einen Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften vor. Dies ist vor allen Dingen sinnvoll, wenn ein Ehepartner wegen der Betreuung gemeinschaftlicher Kinder keine Möglichkeit hatte, selbst ausreichende Rentenanwartschaften zu erwerben. Eine individuelle Anpassung mittels Ehevertrages, z. B. beim Bestehen anderweitiger Versorgungen fürs Alter, kann angezeigt sein.

Trennung / Scheidung

Sich zu trennen und den Entschluss zu fassen sich scheiden zu lassen, fällt oft nicht leicht und tut fast immer weh. Zunächst muss man sich eingestehen, dass eine Ehe oder sogar eine Familie gescheitert ist. Erschwert wird die Situation häufig noch dadurch, dass sich die Beteiligten hilflos einer Fülle von Fragen gegenübersehen, die auf den ersten Blick unlösbar scheinen und die man mit dem Partner kaum noch nüchtern und emotionslos besprechen und klären kann.

 

In diesen Fällen ist es nahezu unmöglich alleine, ohne anwaltlichen Rat eine sinnvolle bzw. die richtige Lösung für eine harmonische Zukunft der Familie und für sich persönlich zu finden.

 

Ich kann Sie bei dem Versuch einer sanften Trennung unterstützen und Sie zu einer Scheidungsfolgenvereinbarung individuell beraten, denn auch wenn die Ehe bereits gefährdet ist und die Eheleute eine Trennung für möglich oder sehr wahrscheinlich halten, ist der Abschluss eines Ehevertrages zur Regelung der Scheidungsfolgen möglich. Sie selbst haben es in der Hand, die Folgen Ihrer Scheidung zu regeln und einen fairen Ausgleich zu finden. Die Scheidungsfolgenvereinbarung erleichtert das gerichtliche Ehescheidungsverfahren, denn das Familiengericht kann beim Vorliegen einer Scheidungsfolgenvereinbarung die Ehescheidung in einem Verfahren aussprechen, das gegenüber dem "normalen" Scheidungsverfahren schneller und kostengünstiger ist (einverständliche Scheidung). Zudem sind viele Dinge zu bedenken, sei es die Trennungsbescheinigung für das Sozialamt, die Änderung der Krankenversicherung, der Wechsel der Steuerklassen etc. Für die Zukunft müssen Regelungen für das Sorge- und Umgangsrecht getroffen und Unterhaltsansprüche durchgesetzt werden.

 

Bevor die Wege sich endgültig trennen sind allgemeine Fragen von Trennung und Scheidung zu beantworten wie z. B.:

  • Welche Voraussetzungen müssen für eine Scheidung vorliegen?
  • Wollen wir ein gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht für unsere Kinder?
  • Wer hat ein Umgangsrecht mit den Kindern?
  • Wieviel Kindesunterhalt ist zu zahlen?
  • Habe ich Anspruch auf Trennungsunterhalt und wieviel?
  • Wann steht mir nachehelicher Unterhalt zu und in welcher Höhe?
  • Was passiert mit der Ehewohnung und dem Hausrat?
  • Was bedeutet Zugewinnausgleich?
  • Was passiert beim Versorgungsausgleich?
  • Wer haftet für die gemeinsamen Schulden?
  • Was für steuerliche Änderungen ergeben sich nach der Scheidung?
  • Wie bin ich krankenversichert?
  • Welche Auswirkungen haben Trennung und Scheidung auf das Erbrecht?
  • Wie läuft das Scheidungsverfahren ab?
  • Wie lange dauert die Scheidung und was kostet sie?
  • Was ist eine Mediation?
  • Wie schütze ich mich und die Kinder vor einem gewalttätigen Elternteil?